Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses am 27. Juni hängt die beschlossene Vorschlagsliste für die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 vom 28. Juni bis 5. Juli im Aushangkasten im Eingangsbereich zum Bürgerbüro (Eingang Holzberg) zur Einsichtnahme aus.
Gegen diese Vorschlagsliste kann in der Zeit vom 6. Juli bis 13. Juli schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch eingelegt werden, dass Personen aufgenommen worden sind, die gemäß § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 09.05.1975 in der zurzeit geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder gemäß §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Der Einspruch ist bei der Stadt Helmstedt einzulegen.