Aufgaben und Nutzung des Helmstedter Stadtarchivs
Aufgaben und Arbeit der Kommunalarchive sind durch das Niedersächsische Archivgesetz von 1993 festgelegt. Danach sind die Kommunen verpflichtet, das Archiv zu unterhalten und städtisches Schriftgut regelmäßig an das Archiv abzugeben. Erhaltung, Sicherung und Erweiterung des Bestandes sind die Kernaufgaben des Stadtarchivs.
Weitere Aufgaben sind die Beantwortung und Bearbeitung von Anfragen, die ein breites Spektrum haben. Schwerpunkte sind die Familienforschung, Erbenermittlung, Stadt- und Universitätsgeschichte.
Die Quellen des Helmstedter Stadtarchivs werden u. a. benutzt für Dissertationen und sonstige wissenschaftliche Arbeiten und Facharbeiten, für die Erstellung von Festschriften, für Vorträge und Artikel für Zeitungen und Zeitschriften.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses kann das Archiv von jedermann benutzt werden. Von der Benutzung ausgeschlossen sind Archivalien, die wegen Beschädigung oder aus Gründen des Datenschutzes gesperrt sind.