Förderung privater Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen

Auch im Jahr 2025 möchte die Stadt Helmstedt ein klares Zeichen für den Klimaschutz und die Förderung nachhaltiger Projekte setzen. Ab dem 13. Januar 2025 stellt der Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht insgesamt wieder 40.000 Euro zur Verfügung, um ökologisch vorteilhafte und klimaschutzorientierte Einzelvorhaben in der Stadt zu fördern.

Die Förderrichtlinie ist online oder in den Schaukästen der Stadt Helmstedt einzusehen.

Auf dieser Seite der Stadt finden Sie die Formulare und alle weiteren wichtigen Hinweise zur Antragsstellung.

Die vollständigen Unterlagen können auf der Homepage hochgeladen werden. Eine Abgabe in Papierform ist dieses Mal auch möglich.

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Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Antrags bei der Stadt maßgeblich. Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge nach Eingang bearbeitet.

Für Rückfragen steht der Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht unter der Telefonnummer 05351 17 52 30 oder per E-Mail an umwelt@stadt-helmstedt.de zur Verfügung.

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Dateiname Info Geändert
Antragsformular.pdf 165 KB 07.01.2025 09:14:25
Datenschutz.pdf 121 KB 15.01.2024 15:43:28
Empfehlungsliste_Gehoelze_Landkreis_Helmstedt_241203.pdf 104 KB 24.01.2025 08:10:29
Foerderrichtlinie.pdf 375 KB 07.01.2025 09:09:16
Hinweise_zu_Mieterstromprojekten.pdf 208 KB 20.06.2024 08:29:00
Hinweise_zum_Bau_von_Nist-_und_Brutkaesten.pdf 442 KB 20.06.2024 08:29:00
Förderfähige MaßnahmenUmfang der Förderung
Dach- und FassadenbegrünungBis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Max. 2 000 € / Maßnahme
Pflanzliche Einfriedung des GrundstücksBis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Max. 1 000 € / Maßnahme
StraßenrandrestflächenbegrünungBis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Max. 500 € / Maßnahme
Nist- und Brutstätten für Vögel, Fledermäuse und InsektenBis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Max. 500 € / Maßnahme
Neuanlage besonders wertvoller BiotopflächenBis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Max. 500 € / Maßnahme
Pflanzung standortgerechter, heimischer BäumeBis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Max. 500 € / Grundstück
Förderung von Anlagen zur Rückhaltung von NiederschlagswasserBis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Max. 1000 € / Grundstück
Sonstige MaßnahmenBis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Max. 2000 € / Grundstück
Steckerfertige PV-Anlagen (sog. Balkonsolaranlagen)Max. 100 € / Anlage
Für die Förderung von Balkonsolaranlagen stehen maximal 20 % der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Gesamtfördersumme bereit.
MieterstromprojekteMax.2.000 €/ Anlage
Für die Förderung von Mieterstromprojekten stehen maximal 20 % der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Gesamtfördersumme bereit. 

 

 

weitere Förderprogramme

Klimafreundlich leben

Das Förderprogramm "Klimafreundlich leben" des Regionalverbandes Großraum Braunschweig  wurde ins Leben gerufen, um Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, einen größeren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Regionalverband Großraum Braunschweig: Förderprogramm

Förderkompass

Die Förderung für Klimaschutzprojekte ist vielfältig, die Suche nach den passenden Fördermitteln gestaltet sich aber nicht immer einfach. Der Förderkompass des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hilft Ihnen dabei, durch das Angebot zu navigieren: Wählen Sie das Themenfeld für Ihr gewünschtes Klimaschutzprojekt aus und der Kompass zeigt Ihnen das geeignete Förderprogramm für Ihr Vorhaben. 

Förderkompass | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz


Wen kann ich fragen?

Frau Sonja Groß

mail: sonja.gross@stadt-helmstedt.de

Telefon: 05351 17 5230

Herr André Mollenhauer 

mail: andre.mollenhauer@stadt-helmstedt.de

Telefon: 05351 17 5231

oder einfach eine Mail an umwelt@stadt-helmstedt.de 

Die städtische Wirtschaftsförderung ...

...ist als Schnittstelle zwischen der Wirtschaft und der Stadtverwaltung zu sehen.

Unternehmen, die Fragen und Probleme haben, erhalten hier Informationen und Beratung. Egal, ob Sie geeignete Betriebsräume oder Grundstücke suchen, ob Sie Auskünfte über Fördermöglichkeiten wünschen oder ob nur die Frage auftaucht: Wer ist jetzt zuständig? 

Wir möchten Ihnen helfen, sich im Behörden-Dschungel zurechtzufinden. Unsere Hilfe steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn es gilt, Kontakte herzustellen, Angelegenheiten zu koordinieren oder mit Institutionen zu kooperieren. 

Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Fragen an wirtschaftsfoerderung(at)stadt-helmstedt.de

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Bauen - Wohnen - Leben

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Hier klicken für das Telefonverzeichnis

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: bitte hier klicken

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

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