Auf Grund eines Verfahrensfehlers musste die Richtlinie zur Förderung privater Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Helmstedt überarbeitet und neu veröffentlicht werden. Die geänderte und maßgebliche Fassung tritt am 22.01.2024 in Kraft.
Die Stadt stellt in diesem Jahr 40.000 € zur Verfügung um verschiedene umwelt- und klimaschutzfördernde Maßnahmen zu unterstützen.
Die Förderrichtlinie ist online oder in den Schaukästen der Stadt Helmstedt einzusehen.
Auf der Homepage der Stadt finden Sie weiterhin die Formulare und alle weiteren wichtigen Hinweise zur Antragsstellung.
Die vollständigen Unterlagen können auf der Homepage hochgeladen werden. Eine Abgabe in Papierform ist nicht möglich.
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Alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die bereits Anträge eingereicht haben werden durch die Verwaltung benachrichtigt.
Anträge sollen bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden.
Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Antrags bei der Stadt maßgeblich. Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge nach Eingang bearbeitet.
Bei Fragen steht Ihnen gern Frau Groß, erreichbar unter der Telefonnummer 05351 17 52 30 oder per Mail unter sonja.gross@stadt-helmstedt.de, zur Verfügung.
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