Der Einzelhandel unterliegt seit Jahren einer deutlichen Dynamik mit erheblichen Auswirkungen auf städtische Strukturen und Funktionen. Die Schlagworte lauten fortschreitende Konzentrationsprozesse auf Unternehmerseite, Entwicklung neuer Betriebstypen und sich stetig verändernde Standortanforderungen und Zunahme des Online-Handels.
Angebotsseitig hält der Ansiedlungsdruck von Lebensmitteldiscounter und Fachmärkten auf aus raumordnungsrechtlicher Sicht nicht integrierten Lagen an. Für die Stabilisierung und die Weiterentwicklung der zentralen Orte und der Innenstädte hat ein leistungsstarker Einzelhandel eine wesentliche Bedeutung. Kommunale Einzelhandelskonzept erstellen ein wirksames Instrument dar, um Einzelhandelsvorhaben und -ansiedlungen im regionalen Kontext offensiv zu steuern und die Entwicklung zu gestalten. Die Novellierung des Baugesetzbuches aus den Jahren 2004 und 2007 eröffnet den Kommunen neue Möglichkeiten der räumlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung. Hierzu ist es unter anderem notwendig, Leitlinien der künftigen Einzelhandelsentwicklung zu erarbeiten.
Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Helmstedt ist in enger Abstimmung mit einem Arbeitskreis, der aus Vertretern des Rates, des Regionalverbandes, der Industrie- und Handelskammer, der Kreishandwerkerschaft, dem Einzelhandelsverband Helmstedt sowie dem Verein Helmstedt Aktuell bestand, erstellt worden. Der Rat der Stadt Helmstedt hat es am 27.06.2019 beschlossen. Die Bauleitplanung wird sich künftig an diesem Einzelhandelskonzept orientieren.
Das Konzept können Sie hier einsehen.