Stadtsanierung fokussiert primär die historische Altstadt mit ihrer denkmalgeschützten Bausubstanz. Eigentümer werden beraten und mit Fördergeldern finanziell unterstützt. Allerdings wohnt in diesen sanierten und geförderten Gebäuden nur ein Bruchteil der Einwohner. Bislang war es üblich, dass sich in den Wohngebieten, die nach 1920 entstanden sind, die Eigentümer selbst um die Instandhaltung ihrer Gebäude zu kümmern haben.
Die demografische Entwicklung und die steigenden Anforderungen an energetische Sanierungen von Gebäuden aller Altersklassen stellt dieses Schwarz-Weiß-Denken zunehmend in Frage. Eigentümer von Gebäuden aus den 1930ern, 1950ern und 1960ern etc. brauchen zunehmend mehr baufachliche und technische Beratung und finanzielle Anreize, ihre Gebäude in standzuhalten.
Die Stadt Helmstedt hat deshalb vier Gebiete beim KFW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ angemeldet. Drei davon weisen einen Baubestand aus den 1920 bis 1960ern auf, das vierte befindet sich in der nordwestlichen Innenstadt. Bis auf letzteres wurden diese Gebiete als energetische Sanierungsgebiete festgelegt. Damit besteht für die privaten Eigentümer bei energetischen Sanierungsmaßnahmen die Möglichkeit, mindestens durch Sonderabschreibungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung Steuern zu sparen.
Sie wohnen in einem der drei Gebiete und tragen sich mit dem Gedanken, in den nächsten Jahren Ihr Eigenheim zu modernisieren? Neue Heizung, neue Fenster oder Dämmung von Fassade und Dach? – Dann sprechen Sie uns an!
Zu den Quartieren:
Übrigens: Sie können auch in allen förmlich festgelegten Sanierungsgebieten (Conringviertel, Nordwestliche Altstadt) einen Steuervertrag abschließen.