Investieren, Energie sparen und Klima schützen

Stadtsanierung fokussiert primär die historische Altstadt mit ihrer denkmalgeschützten Bausubstanz. Eigentümer werden beraten und mit Fördergeldern finanziell unterstützt. Allerdings wohnt in diesen sanierten und geförderten Gebäuden nur ein Bruchteil der Einwohner. Bislang war es üblich, dass sich in den Wohngebieten, die nach 1920 entstanden sind, die Eigentümer selbst um die Instandhaltung ihrer Gebäude zu kümmern haben.

Die demografische Entwicklung und die steigenden Anforderungen an energetische Sanierungen von Gebäuden aller Altersklassen stellt dieses Schwarz-Weiß-Denken zunehmend in Frage. Eigentümer von Gebäuden aus den 1930ern, 1950ern und 1960ern etc. brauchen zunehmend mehr baufachliche und technische Beratung und finanzielle Anreize, ihre Gebäude in standzuhalten.

Die Stadt Helmstedt hat deshalb vier Gebiete beim KFW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ angemeldet. Drei davon weisen einen Baubestand aus den 1920 bis 1960ern auf, das vierte befindet sich in der nordwestlichen Innenstadt. Bis auf letzteres wurden diese Gebiete als energetische Sanierungsgebiete festgelegt. Damit besteht für die privaten Eigentümer bei energetischen Sanierungsmaßnahmen die Möglichkeit, mindestens durch Sonderabschreibungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung Steuern zu sparen.

Die Nordwestliche Innenstadt wird ebenfalls noch in diesem Jahr als Sanierungsgebiet festgesetzt. Neben Steuereinsparungen werden hier allerdings für Maßnahmen auch Zuschüsse beantragt werden können.

Sie wohnen in einem der vier Gebiete und tragen sich mit dem Gedanken, in den nächsten Jahren Ihr Eigenheim zu modernisieren? Neue Heizung, neue Fenster oder Dämmung von Fassade und Dach? – Dann sprechen Sie uns an!


Wen kann ich fragen?

Frau Christina Wunderling   

mail: christina.wunderling@stadt-helmstedt.de

Telefon: 05351 17 5296

Frau Louisa Biston

mail: louisa.biston@stadt-helmstedt.de

Telefon: 05351 17 5202

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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