Das Jugendfreizeit- und Bildungszentrum der Stadt Helmstedt liegt im Stadtkern in der Streplingerode 25/26
und wurde 1974 offiziell eröffnet.
Seit dem Jahre 2013 besteht das feste Mitarbeiterteam aus einem staatlich anerkannten Erzieher, einer staatlich anerkannten Erzieherin, einer staatlich anerkannten Sozialassistentin und einem Hausmeister. Darüber hinaus können Praktikanten sowie fachlich qualifizierte Kräfte zur Durchführung von Veranstaltungen und Angeboten beschäftigt werden.
Das Haus ist von dienstags-freitags von 15.00-21.00 Uhr geöffnet. Während der Ferien oder bei besonderen Veranstaltungen wie Konzerte u. s. w. können besondere Öffnungszeiten festgesetzt werden.
Dauerhafte Fremdnutzer des Hauses sind der Jugendhilfeverein, die Amateuerfunker e.V., der Helmstedter Schachverein von 1894 e.V., sowie der Kulturverein "Aktion" e.V.
Die rechtlichen Grundlage für die Jugendarbeit der Stadt Helmstedt ist die Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe zwischen dem Landkreis Helmstedt und der Stadt Helmstedt.
Die Hauptzielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 21 Jahren aus Helmstedt und Umgebung. Das Jugendfreizeit- und Bildungszentrum soll aber offen sein für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Religion.Um dies zu erreichen, finden Schulprojekte in Zusammenarbeit mit dem JFBZ und den weiterführenden Schulen in Helmstedt statt. Damit werden die Kinder in der Schulzeit an das JFBZ herangeführt und mit den Mitarbeitern und den Möglichkeiten des Hauses bekannt gemacht. Außerdem finden regelmäßig ab 15 Uhr Angebote für Kinder ab 6 Jahren statt. Auch ältere Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene können zur erweiterten Zielgruppe gehören. Für sie kann das JFBZ Kulturstätte, Treffpunkt und Ort des ehrenamtlichen Engagements sein.
Eine weitere Zielgruppe bilden die Eltern der Kinder- und Jugendlichen, die das Haus aufsuchen. Die Eltern können in die Angebote und die Arbeit mit einbezogen werden.
Die Angebote des JFBZ sollen geprägt sein von Kontinuität und beinhalten das Prinzip der Freiwilligkeit. Das heißt, die Kinder und Jugendlichen entscheiden selbst, ob, wann, wie lange und wie oft sie ein Angebot wahrnehmen wollen. Die Angebote richten sich nach den Interessen der Kinder und Jugendlichen und sind somit immer zielgruppenorientiert.
In diesem Kontext sollen die Angebote ständig überprüft und ggf. aktualisiert werden. Besonders wichtig ist hier die zunehmende Bedeutung neuer Medien wie z.b. offenes WLAN, verschiedene Spielekonsolen. Die neuste Errungenschaft ist eine VR- Brille (Virtual Reality). Gleichwohl bietet das JFBZ auch Alternativen zu den o.g. Medien.
Die organisatorischen und administrativen Tätigkeiten wie z.B. die Koordination der Raumvergabe oder die Wartung des Hauses werden von den Mitarbeitern des JFBZ in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen der Verwaltung geleistet.
6.1 Offene Jugendarbeit
Die offene Jugendarbeit erfolgt im offenen-Tür-Bereich des Erdgeschosses. Hier gibt es die Möglichkeit, fern zu sehen, Playstation, Kicker, Nintendo Switch, Billard, Dart, Tischtennis und Gesellschaftsspiele zu spielen.
Der offene Bereich kann aber auch als Treffpunkt für Unterhaltungen, Kontaktpflege und „Chillen“ (Jugendslang für Ausruhen, Entspannen, Nichtstun) dienen.
Medien aller Art sind allgegenwärtig und ein zentrales Element im Sozialisationsprozess heranwachsender Menschen. Seit 1975 gehört auch der PC zu diesen Medien. Viele Jugendliche haben zu Hause einen PC, aber nicht die Möglichkeit, das Internet zu nutzen. Hier ansetzend sind neben dem einfachen „surfen“ auch Bildungsangebote in Zusammenhang mit Internet und PC denkbar.
6.2 Gruppenorientierte Arbeit
Im Obergeschoss des Hauses befinden sich mehrere Gruppenräume, die von externen Institutionen wie z.B. Helmstedts Schulen aber auch für eigene Angebote genutzt werden.
Der Saal mit Bühne kann durch Gruppen, z.B. für Bewegungsangebote, genutzt werden. Die hier vorhandene Bühne und das technische Equipment ermöglichen zudem Theater- und Filmvorführungen. Zudem wird im Bastelraum ein Kreativangebot für Interessierte angeboten. Einmal wöchentlich findet eine Kinder- und anschließend eine Jugenddisco in der Disco statt. Außerdem können Kindergeburtstage in der Bauernstube und in der Disco gefeiert werden.
Die im Keller befindlichen Proberäume werden von diversen Bands genutzt. Der Töpferkeller kann für wöchentliche Angebote mit Kindern und Jugendlichen genutzt werden.
6.3 Bildungsveranstaltungen
Zu den Bildungsveranstaltungen zählen Filmabende, Konzerte, Ausstellungen und Theateraufführungen von externen Anbietern. Desweiteren werden je nach Nachfrage und Bedarf Erste-Hilfe-Kurse, Dj-Lehrgänge, Töpferkurse und Malkurse mit lokalen Künstlern angeboten.
6.4 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Eine Kooperation mit anderen Einrichtungen der Jugendarbeit wie z.B. Pro Familia und dem Lukas-Werk besteht und soll ausgebaut werden. Eine weitere Zusammenarbeit besteht mit den Eltern der Besucher/innen. Diese dient der Pflege der Elternarbeit und der Förderung der Selbstverantwortlichkeit und Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen.
7. Weiterführende Arbeitsaufträge
7.1. Aufgaben der Mitarbeiter/Partizipation der Jugendlichen
Die Programmplanung und Gestaltung ist Aufgabe der Mitarbeiter. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist hierbei anzustreben und wünschenswert. Es sollen pädagogisch betreute Gruppen und Angebote von den Mitarbeitern eingerichtet werden. Dabei soll langfristig die Gruppenleitung im Bereich der Jugendarbeit auf die teilnehmenden Jugendlichen übertragen werden. Dadurch soll das Engagement der Jugendlichen gefördert und das Verantwortungsbewusstsein gestärkt werden.
Die hauptamtlichen Mitarbeiter werden dann nur noch begleitend und unterstüzend tätig werden.
7.2 Angebotserweiterungen
In den Ferien werden weiterhin besondere Aktionen, die über das normale Programm hinausgehen, durchgeführt.
Da nicht alle Angebotserweiterungen durch hauptamtliche Mitarbeiter geleistet werden können, wird der Einsatz von Bfd'ler*innen, Honorarkräften und Praktikanten in Ausbildung von der Fachschule Sozialpädagogik angestrebt. Die notwendige Anleitung erfolgt durch die Hausleitung.
Zusätzlich ist die Mädchenarbeit zu verstärken. Denkbar ist ein reiner Mädchentreff oder auch die Öffnung des Hauses nur für Mädchen einmal im Monat, um hier im geschützten Rahmen sowohl mädchenspezifische Angebote als auch rollenuntypische Projekte für Mädchen durchführen zu können. Im Gegenzug wären auch jungenspezifische Angebote oder mädchenfreie Räume oder Zeiten zu schaffen. gleichwohl ist hier auf Ausgewogenheit zu achten.
7.3 Öffentlichkeitsarbeit/Imagepflege
Jugendzentren im allgemeinen haben oft mit negativem Image zu kämpfen. Jugendliche und besonders Eltern haben meist ein verzerrtes, von Vorurteilen und/oder falschen Informationen überlagertes Bild der Einrichtung.
Es ist Aufgabe der hauptamtlichen Mitarbeiter dem entgegen zu wirken. Hierzu sollen verstärkt öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit Schulen usw. erfolgen.
7.4 Neue Zielsetzungen
Aufgrund sich ständig verändernder gesellschaftlicher Gegebenheiten und sich verlagernder Interessen ist durch die Mitarbeiter regelmäßig zu überprüfen, ob die Arbeit des JFBZ flexibel auf die Veränderungen im Kinder- und Jugendbereich reagiert.
Das JFBZ ist kein rechtsfreier Raum. Um hier sowohl den Kindern, den jugendlichen Besuchern als auch den Eltern ein Gefühl der Sicherheit zu geben, ist es von eminenter Bedeutung, die Regeln des Hauses für alle klar und deutlich zu formulieren.
Die Glaubwürdig-/Tragfähigkeit dieser Regeln hängt von der konsequenten Handhabung durch die hauptamtlichen Mitarbeiter ab. Um alle Besucherinnen und Besucher mit den Regeln des JFBZ vertraut zu machen, wurde vom Team eine Hausordnung erstellt, die gut sichtbar im Eingangsbereich aushängt.
Die Hausordnung:
- Toleranz und Respekt gegenüber allen Besuchern und Mitarbeitern des JFBZ.
- Gewalt in jedweder Form anderen und der Einrichtung gegenüber wird nicht toleriert.
- Drogenkonsum und -besitz wird nicht toleriert.
- Das Gleiche gilt für das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen.
- Es dürfen keine Getränke mitgebracht oder konsumiert werden. Eine Ausnahme stellen hier nur die von uns durchgeführten Konzerte da.
- Das Rauchen ist im gesamten Haus- und Außenbereich nicht erlaubt.
- Wir erwarten, dass ihr das Haus und seine Einrichtung pfleglich behandelt.
- Bei Verstößen gegen diese Regeln können von den Mitarbeitern Sanktionen ausgesprochen werden. Sanktionen können Verwarnungen über tageweise bis zu völligem Hausverbot sein. Ein unbegrenztes Hausverbot zieht immer eine Anzeige durch die Stadt Helmstedt nach sich.
Das Jugendzentrum leistet präventive Arbeit. Zwar soll das JFBZ auch gerade für auffällige und sozial benachteiligte Jugendliche offen sein. Es kann allerdings nicht jedes Verhalten akzeptiert werden. Eine therapeutische Arbeit im Sinne von Resozialisierung und Integration von straffälligen oder gewalttätigen Jugendlichen in die Gesellschaft kann das JFBZ nicht leisten.