Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. Er besteht aus einer Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und einer Begründung. Gemäß §1(3) Baugesetzbuch (BauGB) haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen bzw. zu ändern, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Der Bebauungsplan ist die baurechtliche Umsetzung einer konkreten, meist auf ein kleines Teilgebiet beschränkten städtebaulichen Planung. Der Bebauungsplan muss gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Er wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen.
Im Bebauungsplan wird u.a. die bauliche Nutzung von Grundstücken in einem Baugebiet festgelegt. Dabei werden die Darstellungen des Flächennutzungsplans weiter konkretisiert, z.B. wird eine gewerbliche Baufläche (Flächennutzungsplan) in Industriegebiet und Gewerbegebiet differenziert. Die verschieden Festsetzungsmöglichkeiten in einem Bebauungsplan werden durch den § 9 BauGB geregelt. Die in einem Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen sind beim Baugenehmigungsverfahren für einzelne Bauvorhaben verbindlich zu beachten.
Man unterscheidet einfache und qualifizierte Bebauungspläne. Ein qualifizierter Bebauungsplan regelt im Gegensatz zum einfachen Bebauungsplan Festsetzungen über Art und Maß der Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche sowie die örtlichen Verkehrsflächen. Es können diverse weitere Festsetzungen getroffen werden (s. § 9 BauGB), wenn diese städtebaulich begründet sind.