Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er besteht aus einer Planzeichnung und einer Begründung. Gemäß §1(3) Baugesetzbuch (BauGB) haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen bzw. zu ändern, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Flächennutzungsplan stellt die grundlegenden räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele einer Gemeinde dar und bildet die Grundlage für die weiterführende verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan), die Beurteilung genehmigungspflichtiger Rechtsvorgänge, die weitere Integration von Fachplanungen.


Der Flächenutzungsplan enthält Vorstellungen der Stadt Helmstedt über die Nutzung bebauter und bebaubarer Flächen sowie auch künftig von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen. Er dokumentiert als vorbereitender Bauleitplan lediglich Planungsabsichten und begründet damit keine Planungs- und Baurechte. Eine unmittelbare rechtliche Wirkung entsteht somit nicht für den Bürger, sondern nur gegenüber der Stadt Helmstedt durch das Entwicklungsgebot gemäß § 8 BauGB, wonach die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und gegenüber den Trägern öffentlicher Belange durch die Anpassungspflicht gemäß § 7 BauGB, wonach die beteiligten Ämter und Träger öffentlicher Belange ihre Planungen dem Flächenutzungsplan anzupassen haben.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. Er besteht aus einer Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und einer Begründung. Gemäß §1(3) Baugesetzbuch (BauGB) haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen bzw. zu ändern, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.


Der Bebauungsplan ist die baurechtliche Umsetzung einer konkreten, meist auf ein kleines Teilgebiet beschränkten städtebaulichen Planung. Der Bebauungsplan muss gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Er wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen.
Im Bebauungsplan wird u.a. die bauliche Nutzung von Grundstücken in einem Baugebiet festgelegt. Dabei werden die Darstellungen des Flächennutzungsplans weiter konkretisiert, z.B. wird eine gewerbliche Baufläche (Flächennutzungsplan) in Industriegebiet und Gewerbegebiet differenziert. Die verschieden Festsetzungsmöglichkeiten in einem Bebauungsplan werden durch den § 9 BauGB geregelt. Die in einem Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen sind beim Baugenehmigungsverfahren für einzelne Bauvorhaben verbindlich zu beachten.


Man unterscheidet einfache und qualifizierte Bebauungspläne. Ein qualifizierter Bebauungsplan regelt im Gegensatz zum einfachen Bebauungsplan Festsetzungen über Art und Maß der Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche sowie die örtlichen Verkehrsflächen. Es können diverse weitere Festsetzungen getroffen werden (s. § 9 BauGB), wenn diese städtebaulich begründet sind.

 

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