Der Niedersächsische Landtag hat am 10.12.2020 das niedersächsische Klimagesetz (Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels) verabschiedet, dass mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 15.12.2020 in Kraft getreten ist.
Paragraf 17 dieses Gesetzes verpflichtet die niedersächsischen Kommunen zur regelmäßigen Erstellung und Veröffentlichung eines kommunalen Energieberichtes, erstmals für das Jahr 2022.
Der kommunale Energiebericht muss danach mindestens folgende Angaben enthalten:
1. die jährlichen Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen der kommunalen Liegenschaften
2. Kennwerte in kWh/m²/a
3. Witterungsbereinigung für Heizenergie
Er ist erstmalig zu erstellen für das Jahr 2022 und anschließend beträgt der vorgeschriebene Berichtszeitraum drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Den aktuellen Bericht können Sie unter den Downloads herunterladen.
Die Erstellung der Energieberichte ist verankert im NKlimaG (Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels). In §17 des NKlimaG gibt es detaillierte Ausführungen zum Energiebericht und zu den Inhalten.