Lärmaktionsplanung 2024

Auf Basis der Umgebungslärmrichtlinie wird die Lärmbetroffenheit der Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens seit 2007 mit der 1. Kartierungsrunde alle 5 Jahre durch die landesweite Umgebungslärmkartierung ermittelt. Die Randbedingungen wie z.B. der Kartierungsumfang oder die anzuwendenden Berechnungsverfahren haben sich im Laufe der Jahre bis zur jetzigen 4. Kartierungsrunde kontinuierlich weiterentwickelt, so dass ein Vergleich der Kartierungen aus unterschiedlichen Jahren nur eingeschränkt möglich ist.

Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung bestehen aus strategischen Lärmkarten, die zum einen aus der graphischen Darstellung der Lärmsituation und zum anderen aus tabellarischen Angaben über die nach den Vorgaben der EU berechnete Zahl der Menschen, die in lärmbelasteten Gebieten wohnen, Größe der lärmbelasteten Flächen sowie Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser innerhalb der lärmbelasteten Flächen.

Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung werden zum einen über den Internetauftritt des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz veröffentlicht. Die graphische Darstellung der Lärmsituation ist als niedersachsenweite Übersicht im pdf-Format und im Detail interaktiv über den Kartenserver zur Ansicht und als Datenbezug verfügbar. Auf dem Kartenserver sind zudem relevante Eingangsdaten einsehbar. Die statistischen Angaben sind für alle betroffenen Gemeinden in einer tabellarischen Übersicht als Excel-Datei hinterlegt.

Umweltkarten Niedersachsen

Für die Lärmkartierung 2022 ist aufgrund des neuen Berechnungsverfahren eine deutliche Zunahme der Belastetenzahlen gegenüber den vorangegangenen Kartierungsrunden zu erwarten. Mit dem Median-Verfahren gem. der Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB) werden Bewohner, die bisher nach der Methode der Gleichverteilung gem. der vorläufigen BEB (VBEB), einem leiseren Immissionspunkt der Rückseite des Gebäudes zugewiesenen wurden, nunmehr der lauteren Vorderseite zugeordnet.

Die Lärmaktionspläne können Auswirkungen auf andere Planungen wie z. B. Bauleitpläne, Regionalpläne, Verkehrspläne, andere Planungen und Luftreinhaltepläne haben und ermöglichen dadurch eine gesamtplanerische Problemlösung und – Vermeidung.

Bis Mitte Juli 2024 muss der Plan beim Bund abgegeben werden. Die daraus resultierenden Maßnahmen, werden dann die nächsten Jahre umgesetzt.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie in der beigefügten Datei.

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