Barrierefreiheit in Wahllokalen

Unsere Wahllokale befinden sich überwiegend in Schulen oder anderen zentral im Wahlbezirk gelegenen öffentlichen Gebäuden. Diese Gebäude sind ausnahmslos schon älter, aber teilweise renoviert und für Personengruppen mit körperlichen Einschränkungen nachgerüstet. Echte barrierefreie Gebäude stehen uns derzeit noch nicht zur Verfügung.

Die Bezeichnung „barrierefrei“ wird von den meisten Nicht-Betroffenen als Synonym für „rollstuhlgerecht“ verwendet. Dieses ist aber nicht korrekt; „barrierefrei“ beinhaltet viel höhere Ansprüche und sieht u.a. auch Vorrichtungen für Personen mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen oder kognitiven Beeinträchtigungen vor. Insofern vermögen wir unsere Wahlräume nicht als barrierefrei bezeichnen. Dennoch geben wir hier gern Hinweise zu den einzelnen Wahllokalen, die allen Wählerinnen und Wählern weiter helfen können. Spezielle Fragen können Sie bei der Stadtverwaltung unter der Tel. Nr. 05351/17-1401 oder per E-Mail unter wahlen@stadt-helmstedt.de erhalten.

Wahllokal

Wahlbezirks-Nr.

Information

Sportheim
TSV Barmke

01

Wahlraum im Erdgeschoss; nicht rollstuhlgeeignet, Stufen und Schwellen vorhanden, keine Vorrichtungen für Seh- oder Hörbeeinträchtigte

Grundschule Emmerstedt

02 und 03

Wahlraum im Hochparterre, Zugang über eine mehrstufige Treppe, keine Vorrichtungen für Seh- oder Hörbeeinträchtigte

Rathaus Büddenstedt, Großer Saal

04

Wahllokal im Erdgeschoss über wenige Stufen zu erreichen; Treppenlift für Gehbehinderte vorhanden, Bedienung mit Hilfe, Innenräume rollstuhlgeeignet; keine Vorrichtungen für Seh- oder Hörbeeinträchtigte

Dorfgemeinschaftshaus Offleben

05

Wahlraum im Gemeinschaftsraum, Zugang durch das Atrium über eine Rampe möglich, keine selbstöffnenden Türen, keine Vorrichtungen für Seh- und Hörbeeinträchtigte

Grundschule Friedrichstr.

06 bis 07

Zugang ebenerdig, keine selbstöffnenden Türen; keine Vorrichtungen für Seh- oder Hörbeein-trächtigte

Pestalozzischule

08 bis 10

Zugang ebenerdig über Seiteneingang, keine selbstöffnenden Türen; keine Vorrichtungen für Seh- oder Hörbeein-trächtigte

Lessingschule

11 und 12

Zugang ebenerdig, keine selbstöffnenden Türen; keine Vorrichtungen für Seh- oder Hörbeein-trächtigte

Julianum

13 bis 15

Zugang über eine Rampe möglich, keine selbstöffnenden Türen; keine Vorrichtungen für Seh- oder Hörbeein-trächtigte

JFBZ

16

Zugang über 2 Stufen, keine selbstöffnenden Türen; keine Vorrichtungen für Seh- oder Hörbeein-trächtigte

Grundschule St. Ludgeri

17 bis 19

Zugang über 1 Stufe, keine selbstöffnenden Türen; keine Vorrichtungen für Seh- oder Hörbeein-trächtigte

 

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
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Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

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Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

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