Europawahl für Deutsche im Ausland
Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik sind wahlberechtigt, wenn sie
- nach dem 14. Lebensjahr mindestens 3 Monate ununterbrochen in der BR Deutschland gelebt haben
- und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit und Betroffenheit mit den deutschen politischen Verhältnissen erworben haben.
Auf Antrag werden sie in das Wählerverzeichnis des letzten Wohnorts in der Bundesrepublik aufgenommen. Der Antrag muss spätestens am 19.05.2024 bei der Gemeinde eingehen.
Detaillierte Informationen und das Antragsformular zum Download erhalten Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters.
Der Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2021 gilt nicht für die Europawahl 2024 oder sonstige weitere Wahlen.
Alternativ können Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen. Allerdings darf jede von ihrem beziehungsweise jeder von seinem Stimmrecht bei der Europawahl nur einmal Gebrauch machen. Wer als Deutsche oder Deutscher im Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen will, sollte sich wegen näherer Informationen bitte an die in seinem Wohnsitzmitgliedstaat zuständigen Stellen wenden.