Am Sonntag, 9. Juni 2024, von 8.00 bis 18.00 Uhr ist in Deutschland Europawahl. Die Stadt Helmstedt sucht noch Freiwillige ab 16 Jahren, die sich am Wahltag als Wahlhelfende engagieren und für die Demokratie eintreten möchten.
Zum zehnten Mal werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg gewählt. Die Entscheidungen der Parlamentarier für die Europäische Union wirken sich auch auf Kommunen wie Helmstedt aus. Erstmals können EU-Bürgerinnen und Bürger schon ab dem Alter von 16 Jahren wählen.
Wenn Sie sich engagieren und mithelfen wollen, bitten wir um Ihre Meldung unter wahlen@stadt-helmstedt.de oder telefonisch unter 05351/17-1421 und 05351/17-1401.
Bei Anmeldung per E-Mail benötigen wir von Ihnen folgenden Angaben:
- Vorname, Nachname
- Straße und Hausnummer
- PLZ und Wohnort
- E-Mail Adresse
- Telefonnummer / Handynummer
Der Wahlvorstand ist am Wahlsonntag im Wahllokal/Wahlraum für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe und die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk zuständig. Der Wahlvorstand besteht aus dem/der Wahlvorsteher/in, seinem/er Stellvertreter/in, dem/der Schriftführer/in und mehreren Beisitzern und Beisitzerinnen. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, erhalten jedoch 50,00 Euro Erfrischungsgeld.
Für die Übernahme dieser wahlehrenamtlichen Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld gezahlt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Nicht alle Mitglieder des Wahlvorstands müssen den ganzen Tag über anwesend sein. Sie werden der Regel in „Schichten“ aufgeteilt. Dies kann im Vorfeld untereinander im Wahlvorstand abgesprochen werden. Ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder des Wahlvorstands für die Auszählung der Stimmen anwesend sein.
Zu den Tätigkeiten im Wahllokal am Wahlsonntag gehört u.a.
- die Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen
- das Aushändigen der Stimmzettel an die Wahlberechtigten
- das Führen des Wählerverzeichnisses
- die Freigabe der Wahlurne
- die Wahrung der Geheimhaltung der Wahl
- die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum
- die Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung einer Wählerin oder eines Wählers
und ab 18:00 Uhr - das gemeinsame Auszählen der Stimmen
- die Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen
- die Entscheidung über die Ergebnisermittlung
- die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
Der Ablauf am Wahlsonntag
Die Mitglieder des Wahlvorstands treffen sich in der Regel am Wahlsonntag um 07:30 Uhr in ihrem Wahllokal, um Material und Unterlagen zu übernehmen und den Raum einzurichten, wie z. B. das Aufstellen der Wahlkabinen, das Anbringen von Aushängen und Ausschilderung, das Verschließen der Wahlurne nach Kontrolle, dass diese leer ist und das Bereitlegen der Unterlagen (Stimmzettel, Wählerverzeichnis etc.) Nach dem Aufbau der Ausstattung werden die Wahllokale pünktlich um 08:00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet.
Von 8:00 bis 18:00 Uhr wird die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler überprüft, Stimmzettel ausgegeben und die Teilnahme an der Wahl im Wählerverzeichnis notiert. Dabei wird auf den ordentlichen Ablauf der Wahl geachtet.
Um 18:00 Uhr wird die Wahl beendet. Dann müssen alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein, um die Stimmzettel und die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis zu zählen und das Ergebnis in der Niederschrift einzutragen. Die Stimmen werden direkt im Wahllokal ausgezählt.
Zum Schluss verpackt der Wahlvorstand die Unterlagen und übergibt sie an den Beauftragten der Wahlleitung.
Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher
Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher ist die/der Vorsitzende des Wahlvorstands und ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher obliegen folgende Aufgaben:
- Entgegennahme der Wahlunterlagen (Wählerverzeichnis, Stimmzettel etc.)
- Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit
- Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
- Aufsicht über Wahlkabine und -urne, insbesondere zur Wahrung des Wahlgeheimnisses
- Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- Leitung der Tätigkeit des Wahlvorstands bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung
- Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstands
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses für den Wahlbezirk
- Abgabe der Wahlunterlagen am Abend / Übergabe der Niederschrift etc. an den Beauftragten der Wahlleitung.
Schriftführerin bzw. Schriftführer
- Auch die Schriftführerin bzw. der Schriftführer hat am Wahltag spezielle Aufgaben:
- Führung des Wählerverzeichnisses
- Eintragung der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis
- Ausfüllen der Wahlniederschrift und der Schnellmeldung
- Aufnahme eventueller Vermerke während der Wahlhandlung und der Auszählung
- Abgabe der Wahlunterlagen gemeinsam mit der oder dem Vorsitzenden.
Stellvertreterin bzw. Stellvertreter
Für die beiden zuvor genannten Funktionen gibt es jeweils eine Stellvertretung, die während einer Abwesenheit der oder des anderen die jeweiligen Aufgaben wahrnimmt. Sind beide anwesend, übernimmt die Stellvertretung Beisitzeraufgaben.
Beisitzerinnen und Beisitzer
Während des Wahltages führen Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlvorstands folgende Aufgaben aus:
- sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen, bzw. Personalausweise
- sie geben die Stimmzettel aus
- sie ordnen den Zutritt zum Wahlraum und zu den Wahlkabinen
- sie sortieren die Stimmzettel und zählen die Stimmen aus.
Der Wahlvorstand als Ganzes trifft als eigenständiges Wahlorgan durch Abstimmung gemeinsame Entscheidungen z. B. wenn nicht eindeutig ist, ob eine Stimme gültig ist oder nicht. Bei Stimmengleichheit gibt dabei die Stimme der bzw. des Vorsitzenden den Ausschlag.
Abschluss
Nachdem das Ergebnis festgestellt ist und die Abschlussarbeiten erledigt sind, ist die Aufgabe des Wahlvorstands beendet. Nur Vorsitzende/r und Schriftführer/in geben noch die am Morgen erhaltenen Unterlagen bei der Gemeindewahlleitung ab.
Nähere Informationen über den Wahlvorstand entnehmen Sie dem „Merkblatt für die Mitglieder des Wahlvorstands zu den Kommunalwahlwahlen in Niedersachsen“. Darin ist die Tätigkeit des Wahlvorstands während der Stimmabgabe sowie während der Stimmenzählung ausführlich beschrieben und mit Verweisen auf die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften versehen.