Alles über die Briefwahl

Der Versand von Briefwahlunterlagen beginnt Anfang Mai sobald Stimmzettel zur Verfügung stehen. Ab dem 13.05.2024 wird auch wieder unser Briefwahlbüro im Zimmer ME 05 des Rathauses geöffnet sein.

Montag - Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr und

Dienstag zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr

Voraussetzung für die Teilnahme am Briefwahlverfahren ist ein Antrag der wahlberechtigten Person. Der Antrag muss mindestens die vollständigen Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum und ggfs die abweichende Zustellanschrift des Wählers beinhalten und von dem Wähler/der Wählerin selbst gestellt sein. Der Antrag kann schriftlich, mündlich oder elektronisch gestellt werden, jedoch nicht telefonisch. Nutzen Sie hierzu bitte unseren Online-Antrag, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Angaben übermittelt werden.

Sollten Sie bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung verreisen, können Sie natürlich auch jetzt schon Ihren Wahlscheinantrag stellen. Wir senden Ihnen die Briefwahlunterlagen dann zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu.

Hilfreiche Antworten auf viele Fragen finden Sie auch unter der Rubrik Häufige Fragen - FAQ . Sollten Sie dort auch keine Antworten erhalten, nehmen Sie mit unserem Wahlbüro Kontakt auf, telefonisch unter 05351/17-1421 oder per E-Mail. 

Anleitung zur Briefwahl

  1. Legen Sie den angekreuzten Stimmzettel in den roten Umschlag und kleben diesen zu.  
  2. Unterschreiben Sie (oder Ihre Hilfsperson) die eidesstattliche Versicherung am unteren Ende des Wahlscheins.
  3. Legen Sie den unterschriebenen Wahlschein und den roten Stimmzettelumschlag in den weißen Wahlbriefumschlag ein und kleben Sie diesen ebenfalls zu.

Nun müssen Sie nur noch dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief vor dem 09.06.2024, 18.00 Uhr beim Kreiswahlleiter eintrifft. Die Deutsche Post befördert die Wahlbriefe innerhalb Deutschlands unentgeltlich.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Hier klicken für das Telefonverzeichnis

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: bitte hier klicken

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2024 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap