Zu der seitens der Kreisverkehrswacht Helmstedt beantragten Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf der Friedrichstraße stellt die Stadt Helmstedt nachfolgend den rechtlichen Sachverhalt dar.
Im Mai 2003 war unter anderem im Bereich vor der Grundschule Friedrichstraße die bis dahin geltende Tempo-30-Zone aufgehoben worden. Hintergrund dieser Maßnahme war eine Forderung der damaligen Bezirksregierung Braunschweig, die diese bereits im Rahmen einer Verkehrsschau 2001 erhoben hatte. Die nach wie vor geltende Rechtslage besagt, dass es grundsätzlich kein Nebeneinander von Fußgängerüberwegen und Tempo-30-Zonen gibt. Aus diesem Grund wurde auch die damalige Forderung der Kreisverkehrswacht, im dortigen Bereich wieder eine Tempo-30-Zone einzurichten, durch die Bezirksregierung abgelehnt.
„Der erneute Vorstoß der Kreisverkehrswacht beruht offensichtlich auf einer Aussage von Herrn Kultusminister Busemann, der angeregt hatte, vor Kindertagesstätten und Schulen grundsätzlich Tempo-30-Zonen einzurichten“, äußert sich Klaus Junglas, Erster Stadtrat zu deren Forderung. „Auch in unseren Augen ist diese Initiative begrüßenswert, jedoch handelt es sich zum jetzigen Zeitpunkt lediglich um eine Absichtserklärung ohne Rechtsverbindlichkeit“, verdeutlicht Junglas die Sachlage.
Darüber hinaus ist der Stadt Helmstedt nicht daran gelegen, den vorhandenen Zebrastreifen in der Friedrichstraße zugunsten einer Tempo-30-Zone zu opfern. Obwohl dies zum jetzigen Zeitpunkt denkbar wäre, wäre dies für die Schulwegsicherung in diesem Bereich eher kontraproduktiv. Abschließend teilt die Stadt Helmstedt mit, dass sie ggf. kurzfristig auf eventuelle Gesetzänderungen reagieren werde.