Stiftungsmittel für Klassenfahrt oder Ferienfreizeit
Der eine freut sich über eine Unterstützung für Schulmaterial, die andere über eine Zuwendung zur Ferienfreizeit. Auch im laufendem Jahr und damit 134 Jahre nach Gründung der Stiftung Johannes Waisenhaus wird die Stiftung nicht müde, bedürftigen Kindern entsprechende Zuwendungen zukommen zu lassen. „Die Kinder aus Stadt und Landkreis Helmstedt werden je nach Bedarf individuell durch die Stiftung unterstützt“, erläutert Erster Stadtrat und Vorstandsvorsitzender der Stiftung Henning Konrad Otto.
Bei einer Vorstandssitzung trafen sich die Vorstandsmitglieder an einem für die Stiftung historischen Ort. Das Treffen fand im Heilpädagogischen Kindergarten und Sprachheilkindergarten der Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel auf der Walbecker Straße statt. „Ich finde es schön, dass das damalige Waisenhausgebäude auch heute im erweiterten Sinn dem Wohle von Kindern dient“ erklärt Vorstandsmitglied Udo Dieckmann. Anja Völke vom heilpädagogischen Kindergarten und Ingrid Müller vom Sprachheilkindergarten führten die Besucher durch die Räumlichkeiten und erläuterten das Konzept der Einrichtung.
Neben den Zuwendungen für hilfsbedürftige Kinder für beispielsweise Schulmaterialien, Bekleidung, Ferienfreizeit und Konfirmandenfahrt in einer Gesamthöhe von bisher 2.344 Euro kann sich die Stiftung auch über Spenden von Bürgerinnen und Bürgern oder Institutionen freuen. In diesem Jahr sind bisher rund 1.200 Euro an Spenden eingegangen. „Spendenwilligen versichern wir, dass ihr Geld gut aufgehoben ist und Kinder unterstützt werden, die eine Unterstützung brauchen“ führt der Vorstandsvorsitzende aus.
Interessierte, die die Arbeit der Johannes Waisenhaus-Stiftung unterstützten möchten, erhalten weitere Informationen bei der zuständigen städtischen Sachbearbeiterin Heike Henneicke, Tel. 05351-17-2140. Spenden können auf das Konto bei der Braunschweigischen Landessparkasse BIC: NOLADE2HXXX, IBAN: DE86 2505 0000 199881111, unter Angabe des Verwendungszwecks „Stiftung Johannes Waisenhaus“ eingezahlt werden. Auf Wunsch kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.