Seit Montag, 13. Mai, ist das Briefwahlbüro der Stadt Helmstedt im Rathaus, Zimmer ME05 im Erdgeschoss Altbau geöffnet. Bis einschließlich 7. Juni können dort, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 9. Juni beantragt werden.
Geöffnet ist das Briefwahlbüro montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und dienstags zusätzlich von 15 bis 18 Uhr. Es besteht die Möglichkeit, die Stimme direkt vor Ort im Briefwahlbüro abzugeben oder sich die Briefwahlunterlagen mit nach Hause zu nehmen oder zuschicken zu lassen.
„Die Wahlberechtigten in Helmstedt und den Ortsteilen Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben erhalten derzeit die Wahlbenachrichtigungsbriefe. Wer bis zum 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und der Ansicht ist, hier wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit unserem Wahlbüro in Verbindung setzen, teilt Manuela Berkau vom Wahlbüro mit. Bürgerinnen und Bürger können sich entweder an wahlen@stadt-helmstedt.de, Jadie Simson unter der Rufnummer 05351/171421 oder an Manuela Berkau, Telefon 05351/171401, wenden.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sowie Staatsangehörige, anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In Helmstedt dürfen nur Personen wählen, die im hiesigen Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft im Ausland leben sowie in Helmstedt wohnhafte Staatsangehörige der anderen EU-Mitgliedsstaaten werden jeweils nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dürfen nur durch die wahlberechtigte Person persönlich beantragt oder abgeholt werden. Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen und/oder abholen will, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.