Grundbesitzabgabenbescheide werden versandt

Stadt Helmstedt weist auf Änderungen durch Grundsteuerreform und Gebührenanpassungen hin

Helmstedt. Die Stadt Helmstedt versendet in diesen Tagen die Bescheide zu den Grundbesitzabgaben für das Jahr 2025. Diese umfassen die Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren und Niederschlagswassergebühren.

Änderungen durch die Grundsteuerreform

Im Zuge der Grundsteuerreform kommt es zu Änderungen bei der Berechnung der Grundsteuer. Die Reform, die bundesweit umgesetzt wird, basiert auf einer neuen Bewertung der Grundstücke und Gebäude. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mussten daher gegenüber dem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigenheim abgeben. Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zum Messbetrag der Grundsteuer haben, werden gebeten, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden.

Die Stadt Helmstedt weist darauf hin, dass sie lediglich den Hebesatz festlegt und für die Abwicklung der Zahlungen zuständig ist. Bei Fragen hierzu steht der Bereich Kommunale Abgaben der Stadt gerne zur Verfügung.

Anpassung von Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren

Neben der Grundsteuer wurden auch die Gebühren für die Straßenreinigung und die Entsorgung von Niederschlagswasser angepasst. Diese Anpassungen spiegeln die gestiegenen Kosten wider, die in den jeweiligen Bereichen entstanden sind.

Weiterführende Informationen zu Ansprechpartnern und Kontaktwegen zum Finanzamt bzw. der Bereich der Kommunalen Abgaben der Stadt Helmstedt sind den Bescheiden beigefügt. Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger weitere Informationen auf der Internetseite der Stadt Helmstedt abrufen (service.stadt-helmstedt.de/buergerservice/dienstleistungen/grundsteuerbescheid).

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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