In seiner Sitzung im März hat der Rat der Stadt Helmstedt die Neuordnungen der Straßenreinigungssatzung, die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Reinigungspflicht sowie die Straßenreinigungsgebührensatzung beschlossen. Hierin wird geregelt, wie zu reinigen ist, wer zu reinigen hat und was die Reinigung kostet. Diese Neuregelung gilt ab April.
„Die Straßenreinigungspflicht in der Stadt Helmstedt wurde zum einen wegen der Fusion der Stadt mit der Gemeinde Büddenstedt und die dadurch hinzugekommenen Straßen und zum anderen für die bestehenden Straßen im Bereich der Kernstadt neu geordnet“, erläutert der zuständige städtische Fachbereichsleiter Jörg Stielau.
Auf die Helmstedter kommen damit einige Veränderungen zu. Im Folgenden werden diese Änderungen näher erläutert. Grundsätzlich wird in zwei Reinigungsklassen unterschieden. Bei der vollen Übertragung der Reinigungspflicht ist der Anlieger für die Reinigung des Fußweges, Radweges und der Straße bzw. Platzes im Bereich seines Grundstücks zuständig. Bei der teilweisen Übertragung der Reinigungspflicht reinigt der Anlieger in der Regel den Geh- und Radweg und die Stadt Helmstedt reinigt die Straße. „Je nach Reinigungsklasse fallen pro Frontmeter unterschiedliche Gebühren an, die in der Straßenreinigungsgebührensatzung eingesehen werden können“, erläutert Stielau.
Neuerungen gibt es auch für Anlieger von Straßen, denen nach der Neuordnung der Straßenreinigung die volle Reinigungspflicht übertragen wurde. Für diese Anlieger entfällt künftig die Gebührenpflicht. Die Auflistung dieser Straßen ist ebenfalls im Straßenverzeichnis einsehbar.
Hinzu kommt, dass wegen der veränderten Inanspruchnahme durch den Straßenverkehr für einige Straßen der Kernstadt die Reinigungsintervalle von zweimal auf einmal wöchentlich reduziert worden sind.
Die Stadt Helmstedt weist darauf hin, dass die Satzungen und die Verordnung auf der Internetseite unter <link rathaus satzungen.html>www.stadt-helmstedt.de/rathaus/satzungen.html einsehbar sind. „Die Grundstückseigentümer finden im Straßenverzeichnis ihre Straße und können nachlesen, zu welcher Reinigungsklasse ihre Straße gehört“, beschreibt Stielau die Vorgehensweise, sich mit den neuen Reinigungspflichten vertraut zu machen.
Für Fragen zur Neuordnung der Straßenreinigung steht der Fachbereichsleiter Immobilien und Betriebshof, Jörg Stielau, unter der Telefon-Nummer 05351-175500 oder per e-mail unter joerg.stielau@stadt-helmstedt.de gern zur Verfügung.