Neue Entgeltordnung im Julius-Bad ab Januar 2024

Auf die Einführung der neuen Kassen- und Zugangstechnik im Julius-Bad in Helmstedt folgt nun zum 1. Januar 2024 eine neue Entgeltordnung. Die letzte umfassende Überarbeitung der Entgeltordnung erfolgte 2011, seither gab es nur kleine redaktionelle Änderungen.

Die Gesellschafterversammlung der Bäder- und Dienstleistungsgesellschaft hat in mehreren Sitzungen die einzelnen Eintrittstatbestände der alten Entgeltordnung diskutiert und überarbeitet. Daraus ist eine neue vereinfachte Entgeltordnung entstanden, die die verschiedenen Bedürfnisse der Badegäste erfüllt, so liegen die neuen Eintrittsentgelte im Niveau der vergleichbaren Bäder in der Region.

Dabei wurden wichtige Begriffe für die Eintrittstatbestände grundlegend neu definiert. Aus „Erwachsene“ wird „Normal“ und aus „Kinder und Jugendliche…“ wird „Ermäßigt“. Weiterhin wurde der der Begriff Kind neu definiert. Ab dem 01.01.2024 haben nur noch Kinder bis zum 3. Lebensjahr in Begleitung von Erziehungsberichtigten den Eintritt frei.

So wird aus dem Bad-Einzeleintritt „Erwachsene“ der Einzeleintritt „Normal“ und beträgt ab dem 01.01.2024 nun 5 Euro. Der Bad-Einzeleintritt „Kinder und Jugendliche“ heißt ab dem 01.01.2024 dann Einzeleintritt „Ermäßigt“ und beträgt 3,50 Euro. Der Eintritt in die Saunalandschaft beträgt ab dem 01.01.2024 für den Eintritt „Normal“ dann 15,50 Euro sowie 12,50 Euro für den Eintritt „Ermäßigt“.

Die Familienkarte wird nun für 15 Euro angeboten und ermöglicht zwei Erwachsenen mit bis zu drei Kindern den Eintritt ins Julius-Bad und kann für jedes weitere Kind vom 4. bis zum 13. Lebensjahr mit 3 Euro erweitert werden.

Die Geldwerten werden zur Geldwertkarte Normal 50 Euro und zusätzlich wird die Geldwertkarte Ermäßigt 25 Euro neu in das Sortiment aufgenommen. Mit den Geldwertkarten erhält der Badegast 15% Rabatt auf die Einzeleintritte „Normal“ und „Ermäßigt“ für Schwimmen und Baden sowie für das Saunieren.

Der Umtausch der alten Geldwertkarten kann zu den Öffnungszeiten des Julius-Bades bis zum 29.02.2024 erfolgen. Ab dem 01.03.2024 verfallen die alten Geldwertkarten.

Alle weiteren Entgelte können auf der Webseite des Julius-Bades, www.julius-bad.de, unter dem Reiter Preise Entgeltordnung ab 2024 eingesehen werden. Für weitere Fragen zur neuen Entgeltordnung steht das Team der Bäder- und Dienstleistungsgesellschaft gern zur Verfügung.

Da Bäder-Team bittet um Verständnis, dass die Öffnung der Saunalandschaft noch ein wenig auf sich warten lässt, da noch weitere unerwartete technische Probleme aufgetreten sind.

Pressemitteilung: Bäder- und Dienstleistungsgesellschaft mbH Helmstedt  

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Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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