Briefwahlbüro der Stadt Helmstedt öffnet am 10. Februar

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Stadt empfiehlt Online-Wahlscheinantrag mit Briefzustellung

Die Stadt Helmstedt teilt mit, dass das Briefwahlbüro der Stadt Helmstedt ab Montag, 10. Februar, im Rathaus, Zimmer ME 05 (Erdgeschoss Altbau) geöffnet sein wird. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Stimme direkt vor Ort im Briefwahlbüro der Zeit von Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr und dienstags zusätzlich von 15 bis 18 Uhr abzugeben oder sich die Briefwahlunterlagen mit nach Hause zu nehmen oder zuschicken zu lassen. Der Versand von Briefwahlunterlagen erfolgt, sobald die Stimmzettel zur Verfügung stehen, spätestens jedoch ab Montag, 10.Februar.

Voraussetzung für die Teilnahme am Briefwahlverfahren ist ein Antrag der wahlberechtigten Person. Der Antrag muss mindestens die vollständigen Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum und ggfs. die abweichende Zustellanschrift des Wählers/der Wählerin beinhalten und von dem Wähler/der Wählerin selbst gestellt sein. Der Antrag kann schriftlich, mündlich oder elektronisch gestellt werden, jedoch nicht telefonisch.

Die Stadt Helmstedt empfiehlt Wahlberechtigten die Nutzung des Online-Wahlscheinantrages mit Briefzustellung. Dieser kann in der Zeit von Montag, 3. Februar, 0 Uhr, bis einschließlich, Montag, 17. Februar, 18 Uhr, über die städtische Homepage www.stadt-helmstedt.de  beantragt werden. Die Stadt Helmstedt sendet die Briefwahlunterlagen dann zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu. „Wenn Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen bei uns im Wahlbüro abholen möchten, ist eine Online-Beantragung bis zum Freitag, 21.Februar, 10 Uhr möglich“, teilt Manuela Berkau vom Wahlteam mit.

Hilfreiche Antworten auf viele Fragen finden Interessierte auf der Stadt-Homepage unter www.stadt-helmstedt.de unter der Rubrik Häufige Fragen - FAQ . Für darüber hinaus gehende Fragen steht das Wahlbüro telefonisch unter 05351/17-1421 oder per E-Mail wahlen@stadt-Helmstedt.de gern zur Verfügung.

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Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

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E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
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Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
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Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

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