Stadt empfiehlt Online-Wahlscheinantrag mit Briefzustellung
Die Stadt Helmstedt teilt mit, dass das Briefwahlbüro der Stadt Helmstedt ab Montag, 10. Februar, im Rathaus, Zimmer ME 05 (Erdgeschoss Altbau) geöffnet sein wird. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Stimme direkt vor Ort im Briefwahlbüro der Zeit von Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr und dienstags zusätzlich von 15 bis 18 Uhr abzugeben oder sich die Briefwahlunterlagen mit nach Hause zu nehmen oder zuschicken zu lassen. Der Versand von Briefwahlunterlagen erfolgt, sobald die Stimmzettel zur Verfügung stehen, spätestens jedoch ab Montag, 10.Februar.
Voraussetzung für die Teilnahme am Briefwahlverfahren ist ein Antrag der wahlberechtigten Person. Der Antrag muss mindestens die vollständigen Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum und ggfs. die abweichende Zustellanschrift des Wählers/der Wählerin beinhalten und von dem Wähler/der Wählerin selbst gestellt sein. Der Antrag kann schriftlich, mündlich oder elektronisch gestellt werden, jedoch nicht telefonisch.
Die Stadt Helmstedt empfiehlt Wahlberechtigten die Nutzung des Online-Wahlscheinantrages mit Briefzustellung. Dieser kann in der Zeit von Montag, 3. Februar, 0 Uhr, bis einschließlich, Montag, 17. Februar, 18 Uhr, über die städtische Homepage www.stadt-helmstedt.de beantragt werden. Die Stadt Helmstedt sendet die Briefwahlunterlagen dann zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu. „Wenn Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen bei uns im Wahlbüro abholen möchten, ist eine Online-Beantragung bis zum Freitag, 21.Februar, 10 Uhr möglich“, teilt Manuela Berkau vom Wahlteam mit.
Hilfreiche Antworten auf viele Fragen finden Interessierte auf der Stadt-Homepage unter www.stadt-helmstedt.de unter der Rubrik Häufige Fragen - FAQ . Für darüber hinaus gehende Fragen steht das Wahlbüro telefonisch unter 05351/17-1421 oder per E-Mail wahlen@stadt-Helmstedt.de gern zur Verfügung.