Winterliche Straßenschäden

Durch wechselwarmes Winterwetter werden Straßen und Wege in diesen Tagen wieder stark beansprucht. Dies betrifft einerseits geschlossene Fahrbahndecken, in die durch feine Risse Wasser eindringen kann. Hier kommt es zu Frostaufbrüchen überall im Stadtgebiet, die natürlich bei Frost nicht sofort fachgerecht repariert werden können.

 

Aber auch intakte gepflasterte Gehwege und Plätze, die das ganze übrige Jahr über relativ eben sind, können durch gefrierende Feuchtigkeit in den Fugen bei winterlichen Bedingungen zu Stolperfallen werden, ohne das dieses gleich einen dauerhaften Schaden bedeuten muss. Einige Pflastersteine heben sich oder werden locker, da das unter ihnen gefrierende Wasser sich ausdehnt und neue Feuchtigkeit durch die gefrorenen Bodenschichten nicht mehr abfließen kann. Aktuell ist dies zum Beispiel in Bereichen des Elzweges der Fall.

 

Diese Probleme treten in jedem Winter erneut auf. Wo die Schäden zur Unfallgefahr führen, muss vorübergehend ein Warnschild aufgestellt werden. Dies kann aber nicht bei jeder leicht wackelnden Gehwegplatte geschehen, sondern nur bei größeren oder stark schadhaften Abschnitten. Die Verwaltung bittet Einwohner und Besucher der Stadt Helmstedt um Verständnis für diesen Zustand und weist zur Erläuterung auf folgende Punkte hin:

 

Viele dieser „Schäden“ sind aus den geschilderten Gründen nur vorübergehender Natur und regulieren sich - entweder sofort durch „Festfrieren“ der Steine oder später nach Rückgang des Frostes - von selbst. Eine Häufung winterlicher Schadstellen bedeutet daher keineswegs, dass das Helmstedter Straßennetz insgesamt marode sei, wie Stadtbaurat Thorsten Kubiak betont.

 

Alle Schadstellen werden protokolliert. Dort, wo nach der Frostperiode dauerhafte Schäden verbleiben, wird im Rahmen der Straßenunterhaltung selbstverständlich repariert. Dies ist aber manchmal erst im März oder April möglich

 

Einige der Gehwegschäden werden durch übertriebenen, satzungswidrigen Einsatz von Streusalz privater Anlieger verstärkt. Da Salz den Fugenzusammenhalt schädigen kann, darf es nur in Ausnahmefällen und mit Augenmaß verwendet werden.

 

Glücklicherweise hat die Rechtsprechung im Bereich der Verkehrssicherungspflicht in den vergangenen zehn Jahren einen starken Wandel erfahren. Mehr und mehr wird in Urteilsbegründungen zu Schadensfällen im öffentlichen Straßenraum auch die Eigenverantwortung der Straßennutzer hervorgehoben. Anders als mit dieser pragmatischen Abwägung zwischen öffentlicher und privater Verantwortung wäre eine kostenbewusste Straßenbewirtschaftung auch nicht mehr durchführbar, wie die Produktverantwortliche für die Gemeindestraßen, Silvia Nahrstedt, feststellt. Dies gilt verstärkt für die oben beschriebenen Situationen. Somit bleibt also in diesen Wintermonaten nur der mit der Bitte um Verständnis verbundene Appell insbesondere an die Fußgänger: „Augen auf im Straßenverkehr!“

 

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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