Kommunale Wärmeplanung in der Stadt Helmstedt startet im Juni 2024

Deutschland soll bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral werden, so sieht es das Bundes-Klimaschutzgesetz vor. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung in der überwiegenden Zahl der vorhandenen Gebäude energetisch auf neue Füße gestellt wird und ohne fossile Brennstoffe auskommt. Öl und Gas spielen beim Heizen von Wohnungen, Büros und Gewerbe immer noch eine vorherrschende Rolle und führen zu hohen CO2-Emissionen. Die vom Bundestag beschlossenen Gesetze der jüngsten Vergangenheit sehen hier wesentliche Veränderungen vor. Zum 1. Januar 2024 ist das »Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze« in Kraft getreten. Dieses nimmt Deutschlands Kommunen in die Pflicht, in Form einer kommunalen Wärmeplanung Strategien für die Umstellung ihrer Energieversorgung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme zu entwickeln.

In der Stadt Helmstedt wird noch im Juni mit der Kommunalen Wärmeplanung begonnen und die Fertigstellung dieses Planungsinstruments soll spätestens zum Ende des Jahres 2025 erfolgen. Mit der Kommunalen Wärmeplanung werden die Wärmeenergiebedarfe sowie die vorhandenen Wärme- bzw. Energiequellen in der Stadt untersucht und im Einzelnen bewertet.

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie die ansässigen Gewerbetreibenden werden von Anbeginn an in Form von verschiedenen Beteiligungsformaten transparent in den laufenden Prozess eingebunden. „Die Wärmeplanung wird insbesondere darüber Klarheit schaffen, ob und wo der Aufbau und wirtschaftliche Betrieb eines zentralen Wärmenetzes in Helmstedt möglich ist und in die weitere Umsetzung gehen soll“, erläutert Andre´ Mollenhauer, Klimaschutzmanager der Stadt Helmstedt.

Viele Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sind aktuell sehr verunsichert, ob sie schon Veränderungen an ihrer bestehenden Heizungsanlage vornehmen müssen oder sollten. Die Stadt Helmstedt empfiehlt dazu ausdrücklich, an einer funktionierenden Anlage bis zum Vorliegen der fertigen Wärmeplanung keine Veränderungen vorzunehmen oder diese auszutauschen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu bedenken, dass Wasserstoff in der zukünftigen Wärmeversorgung von Wohngebäuden keine relevante Rolle spielen wird. In der Fachwelt ist es mittlerweile unstrittig, dass die hohen Produktionskosten, die für lange Zeit begrenzte Verfügbarkeit und die Ineffizienz aufgrund hoher Umwandlungsverluste dazu führen werden, dass Wasserstoff nicht allgemein für Heizzwecke eingesetzt werden wird, sondern z. B. in der Schwerindustrie, als Antriebsstoff für große Transportmittel (Schiffe, Flugzeuge, LKW) oder zur Stromerzeugung in Kraftwerken und Brennstoffzellen. Ein Weiterbetrieb von Gasnetzen mit Wasserstoff ist daher in Helmstedt absehbar nicht zu erwarten und sollte bei Überlegungen zur Gebäudebeheizung nicht berücksichtigt werden. 

Parallel zur Wärmeplanung arbeitet die Stadt auch an der Realisierung einer kommunal geführten Betreibergesellschaft, die Helmstedt über Fernwärmenetze mit Wärme versorgen soll. Dabei kann der Lappwaldsee als Wärmequelle voraussichtlich eine entscheidende Rolle spielen. Die Stadt Helmstedt geht davon aus, dass dazu noch in 2024 genauere Aussagen getroffen werden können.

„Mit der Kommunalen Wärmeplanung und der parallel dazu laufenden Machbarkeitsstudie „Nutzung des Lappwaldsees als Wärmequelle“ ist die Stadt Helmstedt auf dem Weg, die Energiesicherheit und die Wärmeversorgung für alle privat und gewerblich genutzten Gebäude in der Stadt auch zukünftig zu vergleichbar günstigen Preisen dauerhaft sicherzustellen und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben zur Klimaneutralität gemeinsam mit allen Betroffenen zu erreichen“, versichert der Erste Stadtrat Henning Konrad O t t o.

Fragen zur Wärmeversorgung in der Stadt Helmstedt einschließlich der Ortsteile können jederzeit an den städtischen Klimaschutzmanager André Mollenhauer (andre.mollenhauer@stadt-helmstedt.de) gestellt werden.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Hier klicken für das Telefonverzeichnis

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

© 2024 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap