Die Verwaltung der Stadt Helmstedt hatte sich in der Vergangenheit eingehend mit den Möglichkeiten und Bedingungen der Freigabe von Teichflächen für den Eissport befasst. Als maßgebliches Kriterium für die Freigabe der Eisflächen wird eine Kerneisstärke von mindestens 13 cm bestimmt. Unter dieser Bedingung ist von einer ausreichenden Tragfähigkeit des Eises für den normalen Eissport auszugehen.
Ansonsten besteht akute Lebensgefahr! Es wird gebeten, dass Eltern ihre Kinder auf diese Gefahren hinweisen.
Die Überprüfung der Eisstärke wird bei länger anhaltenden Frostperioden begonnen. Die Kerneisstärke ist durch Heraussägen von Eisquadern zu ermitteln, wobei pro Teich mindestens 4 Probepunkte festgelegt werden. Da die Überprüfung täglich mit 2 Personen durchzuführen ist, unterstützt das Helmstedter THW die notwendigen Eiskontrollen in Abstimmung mit der Stadt Helmstedt.
Soweit im Rahmen der Kontrollen an allen Probestellen einer Teichfläche die Kerneisstärke von 13 cm festgestellt wird, kann die Eisfläche des jeweiligen Teiches für den Eissport freigegeben werden. Die Kennzeichnung an den Teichen erfolgt durch ein Flaggensignal (grün) und durch das Verhängen der Verbotsschilder. Daneben wird per Aushang und per Pressemitteilung die zeitlich befristete Freigabe bestimmter Teichflächen öffentlich bekannt gegeben und das Verbot in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Helmstedt damit vorübergehend aufgehoben. Sobald durch Tauwettereinfluss die Mindesteisstärke wieder unterschritten werden sollte, wird die Eisfreigabe unverzüglich aufgehoben. Dies wird zum einen durch Aufziehen einer roten Flagge und Freihängen der Verbotsschilder signalisiert und zum anderen per Aushang und Pressenotiz bekannt gegeben.
Die Verwaltung hat auch jetzt Vorbereitungen für den Ludgeriteich und für den Clarabadteich getroffen, um diese bei weiterhin geeigneten Witterungsbedingungen freizugeben.
Trotz der Minusgrade lassen die Eisverhältnisse bisher ein Betreten noch nicht zu.