Amtliche Anordnung für das Betreten von Eisflächen

Gemäß § 5 Abs. 1 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Helmstedt (SOV) vom 21.12.1989, in der zur Zeit geltenden Fassung, ist das Betreten der Eisflächen aller Gewässer verboten, soweit und solange diese nicht besonders freigegeben werden.

 

Hiermit wird gem. § 11 SOV von diesem Verbot für folgende Teiche und unter folgender Auflage eine Ausnahme zugelassen:

 

1. Ludgeriteich

2. Clarabadteich

 

Die Freigabe zum Betreten der Eisflächen der vorstehend genannten Teiche wird dadurch dokumentiert, dass grüne Flaggen gehisst werden. Dies bedeutet, dass nur dann die Trägfähigkeit der Eisflächen ausreichend ist.

 

Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Eisaktivitäten ohne diese Freigabe weiterhin verboten sind.

 

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Am Wendentor 7, 38100 Braunschweig, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben.

 

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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