Stadt kündigt verstärkte Kontrollen an
Mit Blick auf die vorherrschenden und bevorstehenden Witterungsverhältnisse erinnert die Stadt Helmstedt an die Schneeräumpflicht. Sie weist darauf hin, dass Eigentümer von Grundstücken und denen gleichgestellte Personen die anliegenden Straßen und Wege in der Zeit von 8 Uhr (Sonn- und Feiertags ab 9 Uhr) bis 20 Uhr schnee- und eisfrei zu halten haben.
„Über Nacht auftretender Schneefall muss bereits zu Beginn der genannten Räumzeit beseitigt sein. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen. Die Verwendung von Chemikalien und Asche ist nicht gestattet. Streusalz ist nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei eisbildendem Regen zulässig“, erläutert der für Sicherheit und Ordnung zuständige Fachbereichsleiter Frank Kemmer.
Gehwege sind stets auf einer Breite von 1,20 m freizuhalten. Bei Radwegen sind 0,80 m ausreichend. Gemeinsame Geh- und Radwege sind bis zu 2,00 m von Schnee und Eis zu befreien. Sind Gehwege nicht vorhanden, ist am Seitenraum beziehungsweise am äußersten Rand der Fahrbahn ein 1,20 m breiter Weg freizuhalten.
Eis und Schnee dürfen nicht so gelagert werden, dass sie den Verkehr auf Fahrbahn, Geh- und Radwegen gefährden oder über das notwendige Maß hinaus behindern. Gleiches gilt für Fußgängerzonen, wo von den Anliegern 2 m breite Streifen ab der Grundstücksgrenze von Schnee und Eis freizuhalten sind. „Um Gefahren, die Schnee und Eis mit sich bringen, vorzubeugen, werden wir die Räumpflicht in nächster Zeit verstärkt kontrollieren“ kündigt Kemmer an.
In diesem Zusammenhang weist die Stadt Helmstedt darauf hin, dass für bestimmte Straßen im Stadtgebiet und den Ortsteilen die vollständige Reinigung bzw. Räumung der Straße – dazu gehören auch die Gehwege – übertragen wurden. Diese Eigentümer haben ihrer Reinigungsverpflichtung (Räumpflicht) insofern nachzukommen, dass eine Reinigung bis zur Fahrbahnmitte (die gegenüberliegenden Eigentümer entsprechend) durchzuführen ist, so dass eine vollständige Straßenreinigung gewährleistet ist.
Auf der Homepage der Stadt Helmstedt <link http: www.stadt-helmstedt.de _blank>www.stadt-helmstedt.de sind die entsprechenden Vorschriften aufgeführt und können bei Bedarf noch einmal nachgelesen werden.
Verstöße gegen die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden.