Am 9. Mai wird der Seniorenbeirat für die Stadt Helmstedt gewählt. Er wird für die Dauer der gesetzlich bestimmten Wahlperiode des Rates der Stadt Helmstedt bis 31.10.2026 gewählt und besteht aus höchstens 11 Mitgliedern, von denen wenigstens 3 Mitglieder aus den Gemeindeteilen der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt gewählt werden sollen.
Als Seniorinnen und Senioren gelten alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Der Seniorenbeirat vertritt selbständig die Belange aller Helmstedter Seniorinnen und Senioren gegenüber dem Rat und der Verwaltung der Stadt Helmstedt.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch Delegierte. Aufgerufen sind alle Altenkreise von ortsansässigen Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, Kirchengemeinden und solcher Organisationen, die sich regelmäßig treffen und deren Veranstaltungen bis zum Beginn der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen von mindestens 20 Seniorinnen und Senioren besucht wurden, Delegierte zu benennen.
Auch Einzelpersonen, die sich in der Seniorenarbeit engagieren möchten, können mit Unterstützung von mindestens 20 Seniorinnen und Senioren als Delegierte fungieren. Entsprechende Unterschriftenlisten sind bei der Stadt Helmstedt im Zimmer KU 03 zu den üblichen Öffnungszeiten erhältlich. Die Benennung der Delegierten ist innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung bzw. Zustellung der Schreiben zulässig.
Als Delegierte oder Delegierter kann nur tätig werden, wer am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens einem halben Jahr mit Hauptwohnsitz in der Stadt Helmstedt gemeldet ist und nicht Mitglied des Rates oder eines Ausschusses der Stadt Helmstedt oder Bediensteter der Stadt Helmstedt ist und nicht unter die Einschränkungen des § 49 Abs. 2 NKomVG fällt.