Mit Stilllegung des Autos sollen Schuldner zur Zahlung bewegt werden
Künftig werden sie häufiger im Stadtbild zu sehen sein, die neongelbe Ventilwächter, die die Stilllegung eines Fahrzeuges dokumentieren. Diese Sicherungs- und Pfändungsmaßnahme der Vollstreckungsbehörde der Stadt Helmstedt soll in den nächsten Wochen zum Einsatz kommen. „Grund dafür ist die stetig steigende Zahl der säumigen Schuldner und die damit verbundenen uneinbringlichen Forderungen gegen säumige Bürgerinnen und Bürger“, erläutert die Fachbereichsleiterin der Finanzverwaltung Nicole Janze.
Das Anbringen des Ventilwächters stellt eine Zwangsmaßnahme dar, die säumige Schuldner zur Zahlung ihrer Rückstände bewegen soll. „Bevor diese Maßnahme angewendet wird, hat der städtische Vollstreckungsbeamte mehrfache Versuche unternommen, den Schuldner persönlich oder auch schriftlich zu erreichen“, macht Janze deutlich. Erst wenn diese Maßnahmen nicht greifen, wendet die Vollstreckungsbehörde dieses harte Mittel an.
Das Auto des Schuldners wird im Rahmen der Sicherung und Pfändung gemäß den Bestimmungen der Zivilprozessordnung und des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Niedersachsen mit Ventilwächtern blockiert, gepfändet, abgeschleppt und ggfs. versteigert. Das Fahrzeug wird hierzu mit einer entsprechenden leuchtenden Warnplakette auf der Front- und Seitenscheibe versehen. Weiterhin wird der Schuldner am gleichen Tag schriftlich über diese Maßnahme informiert.
Während der Blockadezeit von drei Tagen hat der Schuldner die Möglichkeit, seine Forderung zu begleichen. Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, wird das Fahrzeug versteigert. Bürgermeister Wittich Schobert betont, dass soweit wie möglich auf derartige Zwangsmaßnahmen verzichtet werden soll.
„Es ist jedoch gegenüber den zahlenden Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass der Zahlungsunwillige am Ende mit seiner Masche durchkommt“, so der Bürgermeister. Wer es sich noch erlauben kann, ein Fahrzeug zu führen, der kann auch Bußgelder, Steuern oder Zwangsgelder an die Stadt begleichen. Der nun zum Einsatz kommende Ventilwächter soll dieses Bestreben unterstützen.
Beim Ventilwächter handelt es sich um eine bundesweit angewendete Zwangsmaßnahme, die auch durch Interessen- und Fachverbände als ein wirksames Mittel zur Reduzierung und Verhinderung von nicht bezahlten Forderungen empfohlen wird. Bürgermeister Schobert kündigt eine regelmäßige Überprüfung und Bewertung dieser Maßnahmen und einen Einsatz des Ventilwächters als „letztes Mittel“ an.