Der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikation Niedersachsen, kurz LSKN, teilt mit, dass im Rahmen der Mikrozensuserhebung 2012 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Haushalte in der Stadt Helmstedt befragt werden. Die Erhebung wird durch vom Landesbetrieb ausgewählte Beauftragte computergestützt durchgeführt. Diese Personen verfügen über einen amtlichen Ausweis und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Mikrozensuserhebungen finden seit 1957 statt und sind für Politik und Gesellschaft von erheblicher Bedeutung. Es handelt sich bei der Befragung um eine amtliche Erhebung. Für die Bewohner der ausgewählten Adressen besteht daher Auskunftspflicht für den überwiegenden Teil der Fragen.
Der LSKN weist ausdrücklich darauf hin, dass nach vollständiger Vorlage der Fragebögen Namen und Anschrift von den Angaben getrennt werden, sodass keine Rückschlüsse mehr auf die interviewten Personen möglich sind.